Jurafuchs

§ 35

ThürHeilBG
Bezeichnungen
Die Weiterbildung der Ärzte
Stand 2002-01-29
(1)
Gebiets-, Teilgebiets- und Zusatzbezeichnungen bestimmt die Landesärztekammer in den Fachrichtungen
1.
Konservative Medizin,
2.
Operative Medizin,
3.
Nervenheilkundliche Medizin,
4.
Theoretische Medizin,
5.
Ökologie,
6.
Methodisch-technische Medizin,
7.
Öffentliches Gesundheitswesen

und in Verbindung dieser Fachrichtungen.

(2)
Gebietsbezeichnung ist unbeschadet des Absatzes 1 auch die Bezeichnung "Allgemeinmedizin".

Meine Notizen

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