Der Schuldner kann wegen veränderter Umstände jederzeit die Aufhebung des Arrestes verlangen; dies gilt insbesondere, wenn sich der Arrestgrund erledigt hat.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 79 Lösungssumme§ 81 Entschädigungsanspruch →