Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1958 in Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 86 Außer-Kraft-Treten früherer Bestimmungen, Fortführung eingeleiteter Verfahren