Im Wahlkreis ist als Bewerberin oder Bewerber gewählt, wer die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Kreiswahlleiterin oder dem Kreiswahlleiter zu ziehende Los.
§ 2
LWahlGWahl der Abgeordneten in den Wahlkreisen
Abschnitt I Allgemeines und Wahlverfahren
Stand 1991-10-07