Die Kreiswahlvorschläge sind der zuständigen Kreiswahlleiterin oder dem zuständigen Kreiswahlleiter, die Landeslisten der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter spätestens am 55. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen.
§ 25
LWahlGEinreichung der Wahlvorschläge
Unterabschnitt 5 Wahlvorschläge
Stand 1991-10-07