Jurafuchs

§ 110

LWG
Wasserwirtschaftliche Ausschüsse
Planfeststellungs-, Bewilligungs- und Erlaubnisverfahren
Stand 2015-07-14
Mit Zustimmung der obersten Wasserbehörde können für bestimmte Betriebe oder ähnliche Einrichtungen wasserwirtschaftliche Ausschüsse gebildet werden, in denen die zuständigen Wasserbehörden, die wasserwirtschaftlichen und sonstigen Fachbehörden und die Betroffenen vertreten sind. Ihre Aufgabe ist es, bei der Lösung wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Probleme zusammenzuarbeiten. Dabei können von den Wasserbehörden Anzeigen entgegengenommen oder Entscheidungen getroffen oder vorbereitet werden.

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