(Änderungsanweisungen)Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 137 Änderung der Landesverordnung über die Eigenüberwachung von Abwasseranlagen§ 139 Änderung der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 36a des Wasserhaushaltsgesetzes →