Die Vertretung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten besteht aus elf Mitgliedern. Sie soll sich aus Angehörigen aller Studienseminare zusammensetzen. § 12 Absatz 2 gilt entsprechend.
§ 90
LPersVGZahl der Mitglieder der Vertretung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Stand 2024-06-21