Jurafuchs

§ 95

LPersVG
Theater und Orchester
Sonderregelungen für einzelne Verwaltungszweige
Stand 2024-06-21
Bei öffentlichen Theatern und Orchestern werden besondere Personalräte für künstlerisch tätige Personen gebildet. Das nichtkünstlerische Personal wählt eigene Personalräte nach den allgemeinen Vorschriften.

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