Für die Durchführung dieses Gesetzes erheben die Kreise und kreisfreien Städte keine Kosten.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 38 Dokumentations- und Berichtspflicht§ 40 Kosten der Unterbringung →