Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Psychisch-Kranken-Gesetz vom 14. Januar 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 106, ber. S. 206) *) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Mai 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 162), außer Kraft.
§ 45
PsychHGInkrafttreten, Außerkrafttreten
Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2020-12-11