Jurafuchs

§ 15

SchulG LSA
Bezeichnung der Schulen in freier Trägerschaft
Schulen in freier Trägerschaft
Stand 2018-08-09
Schulen in freier Trägerschaft haben eine Bezeichnung zu führen, die eine Verwechslung mit öffentlichen Schulen ausschließt. Aus der Bezeichnung muss hervorgehen, ob es sich um eine Ersatzschule (§ 16) oder um eine Ergänzungsschule (§ 18b) handelt. Ein Zusatz, der auf staatliche Genehmigung oder Anerkennung hinweist, ist zulässig.

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