Jurafuchs

§ 85

SchulG LSA
Aufhebungsermächtigung
Zwölfter Teil Datenschutz-, Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2018-08-09
Die oberste Schulbehörde wird ermächtigt, die in der Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I vom 1. April 2004 (GVBl. LSA S. 238), geändert durch Verordnung vom 2. August 2005 (GVBl. LSA S. 496), enthaltenen Regelungen über die Einzelheiten der Eignungsfeststellung und des Verfahrens der Eignungsfeststellung aufzuheben.

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