Jurafuchs

§ 18h

SchulG LSA
Berichtspflicht der Landesregierung
Schulen in freier Trägerschaft
Stand 2018-08-09
Um eine Neufestsetzung der kalenderjahresbezogenen Schülerkostensätze im Kalenderjahr 2030 zu ermöglichen, legt die Landesregierung dem Landtag im Kalenderjahr 2029 einen Bericht über die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung der Kosten nach § 18a Abs. 2 bis 5 vor.

Meine Notizen

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