Das Land trägt die Personalkosten für die Lehrerinnen und Lehrer, für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Assistenz- und das Betreuungspersonal an allen öffentlichen Schulen.
§ 69
SchulG LSAPersonalkosten
Neunter Teil Aufbringung der Kosten
Stand 2018-08-09