Die Entscheidungen der Schule werden nach Maßgabe der folgenden Vorschriften von der Schulleiterin oder vom Schulleiter und den Konferenzen getroffen. Den Schulen werden schrittweise von der obersten Schulbehörde weitere Entscheidungsbefugnisse mit dem Ziel der Erhöhung der Eigenverantwortung der Schulen übertragen.
§ 25
SchulG LSAEntscheidungen der Schule
Zweiter Teil Schulverfassung
Stand 2018-08-09