Jurafuchs

§ 54

SchulG LSA
Herausgabe von Schülerzeitungen
Schülervertretung in Gemeinden und Landkreisen
Stand 2018-08-09
(1)
Schülerzeitungen sind Zeitungen, die von Schülerinnen und Schülern geschrieben und für Schülerinnen und Schüler einer oder mehrerer Schulen herausgegeben werden.
(2)
Schülerzeitungen dürfen auf dem Schulgrundstück angeboten werden.
(3)
Schülerzeitungen stehen außerhalb der Verantwortung der Schule und unterliegen den presserechtlichen und sonstigen allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die herausgebenden Schülerinnen und Schüler sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich.

Meine Notizen

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