Jurafuchs

§ 32

SchulG LSA
Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Dritter Teil Lehrerinnen und Lehrer und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Stand 2018-08-09
Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Assistenz- und das Betreuungspersonal an den öffentlichen Schulen stehen in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land. Die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Schulträger.

Meine Notizen

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