Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Assistenz- und das Betreuungspersonal an den öffentlichen Schulen stehen in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land. Die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Schulträger.
§ 32
SchulG LSAWeitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Dritter Teil Lehrerinnen und Lehrer und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Stand 2018-08-09