Sind Personenvereinigungen, Zweckvermögen oder andere einer juristischen Person ähnliche Gebilde leistungspflichtig, so wird in ihr Vermögen vollstreckt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 33 (entfallen)§ 35 Vollstreckung gegen Dritte →