Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden leisten dem Verfassungsgerichtshof Rechts- und Amtshilfe. Sie legen ihm Akten und Urkunden über ihre oberste Dienstbehörde vor.
§ 26
VerfGHGRechts- und Amtshilfe
II. Teil Allgemeine Verfahrensvorschriften
Stand 1990-11-08