(1)
Dieses Gesetz ist nach Beschlußfassung im Abgeordnetenhaus im Gesetz- und Verordnungsblatt und nach Beschlußfassung in der Stadtverordnetenversammlung im Gesetz-, Verordnungs- und Amtsblatt zu verkünden. Es tritt am 2. Dezember 1990 in Kraft.
(2)
(aufgehoben)