Jurafuchs

§ 60

VerfGHG
Inkrafttreten
IV. Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Stand 1990-11-08
(1)
Dieses Gesetz ist nach Beschlußfassung im Abgeordnetenhaus im Gesetz- und Verordnungsblatt und nach Beschlußfassung in der Stadtverordnetenversammlung im Gesetz-, Verordnungs- und Amtsblatt zu verkünden. Es tritt am 2. Dezember 1990 in Kraft.
(2)
(aufgehoben)

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