Verwaltungsakte können vollstreckt werden1.wenn sie unanfechtbar geworden sindoder2.wenn der Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung haben würde.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1 Geltungsbereich§ 3 Einstellung der Vollstreckung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen →