Die Beschäftigten der Justizvollzugsanstalten bilden bei dem für den Strafvollzug zuständigen Ministerium eine eigene Stufenvertretung; an der allgemeinen Stufenvertretung nehmen sie nicht teil.
§ 111
LPersVGStufenvertretung
Justizverwaltung
Stand 2000-11-24