Jurafuchs

§ 28

LPersVG
Ausschüsse
Personalrat
Stand 2000-11-24
(1)
Der Personalrat kann zur Vorbereitung von Entscheidungen Ausschüsse mit beratender Funktion bilden. Dabei sollen die Gruppen angemessen vertreten sein.
(2)
Werden Ausschüsse gebildet, zu denen Vertreterinnen oder Vertreter der Dienststelle und der Personalräte gehören (gemeinsame Ausschüsse), hat der Personalrat das Recht, Sachverständige zu bestellen.

Meine Notizen

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