Die Beschäftigten der Polizeibehörden sowie die Polizeibeamtinnen und -beamten des für die Polizei zuständigen Ministeriums bilden bei dem für die Polizei zuständigen Ministerium einen eigenen Hauptpersonalrat.
§ 94
LPersVGStufenvertretung
Polizei
Stand 2000-11-24