Jurafuchs

§ 2

ThürWoFG
Ziele und Zielgruppen der Wohnraumförderung
Allgemeines
Stand 2013-01-31
(1)
Ziele und Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung sind bei der
1.
Mietwohnraumförderung die Unterstützung von Haushalten, die sich am Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können; unterstützt werden insbesondere
a)
Familien und andere Haushalte mit Kindern,
b)
junge Ehen und Lebenspartnerschaften,
c)
Menschen mit Behinderungen,
d)
ältere Menschen,
e)
Schwangere,
f)
Alleinerziehende,
g)
Wohnungslose und
h)
sonstige hilfsbedürftige Personen,
2.
Förderung selbst genutzten Wohneigentums die Bildung von Wohneigentum durch Haushalte, die ohne staatliche Unterstützung hierzu nicht in der Lage sind; unterstützt werden insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie Menschen mit Behinderungen und
3.
Modernisierungsförderung bestehenden Wohnraum an die Bedürfnisse des Wohnungsmarktes sozial verträglich anzupassen, insbesondere Haushalte, die sich am Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, zu unterstützen sowie die städtebauliche Funktion von bestehenden Wohnvierteln zu erhalten oder wiederherzustellen.
(2)
In die soziale Wohnraumförderung sind insbesondere die folgenden weiteren Ziele einzubeziehen
1.
der Umwelt- und Klimaschutz,
2.
die demografische Entwicklung,
3.
die Optimierung des Wohnraumangebotes unter Berücksichtigung des stadtentwicklungspolitischen Ziels eines urbanen, flächensparenden Bauens und Wohnens, auch im Zusammenhang mit städtebaulichen Sanierungs-, Entwicklungs- und Stadtumbaumaßnahmen,
4.
die Schaffung von zusätzlichen Anreizen für das gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnen sowie
5.
die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen.

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