Das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium erlässt Verwaltungsvorschriften über Voraussetzungen der Förderung und deren Durchführung. Näheres regeln die §§ 23 und 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften.
§ 4
ThürWoFGFörderprogramme und Verfahren
Allgemeines
Stand 2013-01-31