Jurafuchs

§ 5

ThürWoFG
Fördergrundsätze
Allgemeines
Stand 2013-01-31
Bei der Förderung sind insbesondere zu berücksichtigen
1.
die örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse und die Investitionsbedingungen des Empfängers der Förderung,
2.
die besonderen Anforderungen des zu versorgenden Personenkreises, insbesondere die Anforderungen des barrierefreien Bauens für Personen, die infolge von Alter, Behinderung oder Krankheit dauerhaft oder vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind,
3.
der sparsame Umgang mit Grund und Boden, die ökologischen Anforderungen an den Bau von Wohnraum und die Anforderungen kostensparenden und ressourcenschonenden Bauens,
4.
die Rahmenbedingungen, die sich aus städtebaulichen Sanierungs-, Entwicklungs- und Stadtumbaumaßnahmen ergeben,
5.
der Beitrag des genossenschaftlichen Wohnens zur Erreichung der Ziele der Wohnraumförderung,
6.
die Ansätze, die der gestalterischen, funktionellen und technischen Entwicklung von Wohnraum dienen und für die nachhaltige Wohnraumversorgung von besonderer Bedeutung sind.

Meine Notizen

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