Den Gefangenen soll ermöglicht werden, eine Vertretung in den Anstalten zu wählen. Diese kann in allgemeinen Angelegenheiten der Gefangenen, die sich für eine Mitwirkung eignen, Vorschläge und Anregungen an die Anstaltsleitung herantragen.
§ 78
HStVollzGInteressenvertretung der Gefangenen
Aufbau der Anstalten
Stand 2010-06-28