Organe des Landkreises sind der Kreistag, der Kreisausschuss und die Landrätin oder der Landrat.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 154 Anschluss- und Benutzungszwang§ 156 Zusammensetzung und Wahl des Kreistages →