Organe des Regionalverbandes sind die Regionalversammlung, der Regionalverbandsausschuss, der Kooperationsrat und die Regionalverbandsdirektorin oder der Regionalverbandsdirektor.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § § 200 bis 203 (aufgehoben)§ 205 Zusammensetzung und Wahl der Regionalversammlung →