Die Vorschriften über die Kreiswirtschaft gelten entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 215a Frauenbeauftragte des Regionalverbandes§ 217 Anzuwendende Vorschriften der Gemeindeordnung →