Die Mittelstädte erfüllen neben ihren Aufgaben als Gemeinden in ihrem Gebiet auch den Landkreisen übertragene staatliche Aufgaben nach Maßgabe einer Rechtsverordnung [2] der Landesregierung.
§ 7
KSVGBesondere Aufgaben der Mittelstädte
Grundlagen
Stand 1997-06-27