Jurafuchs

§ 14

ThürLHO
Übersichten zum Haushaltsplan, Funktionenplan
TEIL II Aufstellung des Haushaltsplans und des Finanzplans
Stand 2000-09-19
(1)
Der Haushaltsplan hat folgende Anlagen:
1.
Darstellung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
2.
eine Übersicht über die den Haushalt in Einnahmen und Ausgaben durchlaufenden Posten;
3.
eine Übersicht über die Planstellen der Beamten und Stellen der Angestellten und Arbeiter, einschließlich der Ist-Besetzung.

Die Anlagen sind dem Entwurf des Haushaltsplans beizufügen.

(2)
Die Funktionsübersicht richtet sich nach Verwaltungsvorschriften über die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nach Aufgabengebieten (Funktionsplan).

Meine Notizen

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