Auf Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sind die Teile I und II sinngemäß anzuwenden.
§ 32
ThürLHOErgänzungen zum Entwurf des Haushaltsplans
TEIL II Aufstellung des Haushaltsplans und des Finanzplans
Stand 2000-09-19