Jurafuchs

§ 1

LVerfGG
I. Teil Gerichtsverfassung, Zuständigkeit und Organisation *
Stand 1993-08-23
(1)
Das Landesverfassungsgericht ist ein den anderen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Landes.
(2)
Der Sitz des Landesverfassungsgerichts ist Dessau-Roßlau.

Meine Notizen

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