(1)Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des I. Teils am 28. Oktober 1993 in Kraft.(2)Der I. Teil tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 55a