Jurafuchs

§ 45

LVerfGG
Verfahren in den Fällen des § 2 Nr. 5 (Prüfung eines Untersuchungsauftrages)
Stand 1993-08-23
Die Vorschriften des § 40 gelten entsprechend. Das Landesverfassungsgericht gibt auch den Antragstellern einer Einsetzungsminderheit des Landtages Gelegenheit zur Äußerung; sie können dem Verfahren beitreten.

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