Alle mitwirkenden Mitglieder und Vertreter sind verpflichtet, über den Hergang der Beratung und die Abstimmung Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 28§ 30 →