Jurafuchs

§ 16a

LVerfGG
II. Teil Allgemeine Verfahrensvorschriften
Stand 1993-08-23
Die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung zum elektronischen Rechtsverkehr sowie die Rechtsverordnungen aufgrund von § 55a Abs. 2 und § 55c der Verwaltungsgerichtsordnung sind in ihrer jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden.

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