Die Entscheidung über einen Anspruch auf Leistung bedarf der Schriftform.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 116 Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe§ 117a Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung →