Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie1.das 65. Lebensjahr vollendet und2.die Wartezeit von 45 Jahren erfüllthaben.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 37 Altersrente für schwerbehinderte Menschen§ 39 (weggefallen) →