Ein Anspruch auf Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung besteht nicht vor Ablauf des 31. Dezember 2022. Die Träger der Rentenversicherung sollen vorrangig die Ansprüche älterer Berechtigter prüfen.
§ 307g
SGB 6Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
Rentenhöhe
Stand 2026-06-30