Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist für Leistungen zuständig, wenn ein Beitrag auf Grund einer Beschäftigung zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt worden ist. In diesen Fällen führt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auch die Versicherung durch. Dies gilt auch bei Anwendung des über- und zwischenstaatlichen Rechts.
§ 136
SGB 6Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Zuständigkeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung
Stand 2026-06-30