Monatliche Höhe der Leistung für Kindererziehung ist das 2,5-Fache des für die Berechnung von Renten jeweils maßgebenden aktuellen Rentenwerts.
§ 295
SGB 6Höhe der Leistung
Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921
Stand 2026-06-30