Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie1.das 62. Lebensjahr vollendet und2.die Wartezeit von 25 Jahren erfüllthaben.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 39 (weggefallen)§ 41 Altersrente und Ende des Arbeitsverhältnisses →