Die Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf1.Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und2.Altersrente für Frauen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 243a Rente wegen Todes an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten im Beitrittsgebiet§ 244 Anrechenbare Zeiten →