§ 179 Abs. 1a ist anzuwenden, wenn1.das Erstattungsverfahren am 1. Januar 2001 noch nicht abschließend entschieden war und2.das Schadensereignis nach dem 30. Juni 1983 eingetreten ist.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 287c (weggefallen)§ 287e (weggefallen) →