Zum 1. Juli 2024 tritt der aktuelle Rentenwert an die Stelle des aktuellen Rentenwerts (Ost) und die hiervon betroffenen Renten sind insoweit anzupassen. Hierüber erhalten die Rentnerinnen und Rentner eine Anpassungsmitteilung.
§ 255c
SGB 6Anwendung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2024
Rentenhöhe und Rentenanpassung
Stand 2026-06-30