Für die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters gelten die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten oder von Zuschlägen für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung entsprechend.
§ 76d
SGB 6Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters
Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte
Stand 2026-06-30